Rechtsanwalt Mathias Pregartbauer
Erfahrung und Kompetenz
Rechtsanwalt Mathias Pregartbauer berät und vertritt Sie erfahren und kompetent in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts, Versicherungsrechts und allgemeins Zivilrechts.
01_____ Erfahrung
Langjährige erfolgreiche Tätigkeit.
Rechtsanwalt Mathias Pregartbauer wurde 1979 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Bereits 1974 war er als studentische Kraft in einer vorwiegend versicherungs- und verkehrsrechtlich orientierten, renommierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei tätig, später dort Referendar, angestellter Anwalt und Partner. Im Jahr 1986 erfolgte dann die Gründung der eigenen Kanzlei die er bis 2016 erfolgreich führte. Nachdem er sich 2016 einer mittelständischen Kanzlei in Hamburg angeschlossen hatte, erfolgte 2019 die Neugründung der Kanzlei Pregartbauer.
02 _____ Fokussiert
Konzentration auf das Wesentliche.
Durch langjährige Konzentration auf die Kernbereiche Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und allgemeines Zivilrecht erfolgt die Beratung äußerst kompetent und fokussiert.
03 _____ Individuell
Passgenaue Beratung für jedes Mandat.
Jeder Fall ist anders und verdient vollständige Aufmerksamkeit. Genaue und detaillierte Aufarbeitung des Sachverhaltes ist Grundlage des Erfolgs und stellt die jeweiligen Bedarfe der Mandanten in den Vordergrund.
Tätigkeitsschwerpunkte
Verkehrsrecht.
Verkehrsunfallrecht (Sachschaden, Personenschaden, Schmerzensgeld, Schadensersatz)
Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs)
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstandsverstöße)
Verkehrsverwaltungsrecht (Führerschein, Fahrtenbuchauflage).
Versicherungsrecht.
Haftpflichtrecht (Allg. Haftpflichtversicherung, Private Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung)
Sachversicherungsrecht (Wohngebäude-, Hausrat-, Reisegepäck- und Bauwesenversicherung)
Kraftfahrtversicherungsrecht (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung, Schutzbrief, Insassen-Unfall.)
Krankenversicherungrecht (Krankenversicherung, Reisekranken- und Reiserücktrittskostenversicherung).
Allgemeines Zivilrecht.
Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht.